Readings Newsletter
Become a Readings Member to make your shopping experience even easier.
Sign in or sign up for free!
You’re not far away from qualifying for FREE standard shipping within Australia
You’ve qualified for FREE standard shipping within Australia
The cart is loading…
In der gegenwartigen Strafrechtsdogmatik ist es bisher wenig geklart, wann und warum es normativ angezeigt ist, einen Tater deshalb zu entlasten, weil eine dritte Person in das verbotene Geschehen eingreift. Arndt Sinn bringt deshalb die Typen freistellenden Drittverhaltens in eine eigene Ordnung, um sie dann in Bezug zum Strafrechtssystem zu bewerten und auf ein neues Prinzip strafrechtlicher Zurechnung und Freistellung - Macht - zu grunden. Konkreter Untersuchungsgegenstand sind die Situationen, in denen eine Rechtsgutsbeeintrachtigung aufgrund des Verhaltens einer anderen Person, die nicht Opfer, sondern ein Dritter ist, den Strafbarkeitsausschluss oder eine Strafmilderung zur Folge hat (z. B. in Fallen von vis absoluta oder bei Verwaltungsakzessorietat). Das hohe Abstraktionsniveau der anerkannten Freistellungsgrunde und die gedankliche Trennung der miteinander agierenden Personen bei der Fallprufung erschweren es, das Verhalten des Dritten als Freistellungsgrund wahrzunehmen. Der Autor versucht deshalb, die Begriffe des Verbrechens, der Zurechnung und der Freistellung an eine soziale Groesse zu binden, die wegen ihres universellen Charakters geeignet ist, die Verbindung zwischen Sein und Sollen herzustellen und als Grundlage im Bereich der Strafrechtsdogmatik zu dienen. Erstmals erarbeitet der Autor hier anhand der Drittbeteiligungsfalle eine machttheoretische Verbrechenskonzeption, die das Verhaltnis von Macht und Recht von vornherein in ihren Denkansatz aufnimmt. Das Buch bietet daruber hinaus die Grundlage fur eine machttheoretisch fundierte Handlungslehre.
$9.00 standard shipping within Australia
FREE standard shipping within Australia for orders over $100.00
Express & International shipping calculated at checkout
In der gegenwartigen Strafrechtsdogmatik ist es bisher wenig geklart, wann und warum es normativ angezeigt ist, einen Tater deshalb zu entlasten, weil eine dritte Person in das verbotene Geschehen eingreift. Arndt Sinn bringt deshalb die Typen freistellenden Drittverhaltens in eine eigene Ordnung, um sie dann in Bezug zum Strafrechtssystem zu bewerten und auf ein neues Prinzip strafrechtlicher Zurechnung und Freistellung - Macht - zu grunden. Konkreter Untersuchungsgegenstand sind die Situationen, in denen eine Rechtsgutsbeeintrachtigung aufgrund des Verhaltens einer anderen Person, die nicht Opfer, sondern ein Dritter ist, den Strafbarkeitsausschluss oder eine Strafmilderung zur Folge hat (z. B. in Fallen von vis absoluta oder bei Verwaltungsakzessorietat). Das hohe Abstraktionsniveau der anerkannten Freistellungsgrunde und die gedankliche Trennung der miteinander agierenden Personen bei der Fallprufung erschweren es, das Verhalten des Dritten als Freistellungsgrund wahrzunehmen. Der Autor versucht deshalb, die Begriffe des Verbrechens, der Zurechnung und der Freistellung an eine soziale Groesse zu binden, die wegen ihres universellen Charakters geeignet ist, die Verbindung zwischen Sein und Sollen herzustellen und als Grundlage im Bereich der Strafrechtsdogmatik zu dienen. Erstmals erarbeitet der Autor hier anhand der Drittbeteiligungsfalle eine machttheoretische Verbrechenskonzeption, die das Verhaltnis von Macht und Recht von vornherein in ihren Denkansatz aufnimmt. Das Buch bietet daruber hinaus die Grundlage fur eine machttheoretisch fundierte Handlungslehre.