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Im Hinblick auf die Schaffung neuen Verfassungsrechts wird gemeinhin zwischen Verfassunggebung und Verfassungsanderung differenziert. Von Verfassunggebung ist die Rede, wenn eine neue Verfassung - wie z.B. 1949 das Grundgesetz - unabhangig von einer fruheren Verfassung ins Werk gesetzt wird. Verfassungsanderung meint demgegenuber die nach Massgabe einer geltenden Verfassung erfolgende Revision einzelner Verfassungsbestimmungen (vgl. etwa Art. 79 GG). Doch wie verhalt es sich mit der Differenzierung zwischen Verfassunggebung und Verfassungsanderung in atypischen Konstellationen: Kann Verfassungsanderung auch vorliegen, wenn eine neue Verfassung geschaffen wird? Und ist umgekehrt die Novellierung bloss einzelner Verfassungsbestimmungen qua Verfassunggebung denkbar? Christian Winterhoff geht zuerst auf die Verfassung, den gemeinsamen Bezugspunkt von Verfassunggebung und Verfassungsanderung, ein. Er beschreibt und analysiert dabei neben der historischen Entwicklung vor allem das Zusammenwirken der heute als typisch angesehenen formellen und materiellen Verfassungsmerkmale. Den Schwerpunkt seiner Untersuchung bildet die Entwicklung einer Theorie, welche die Voraussetzungen fur eine Unterscheidbarkeit von Verfassunggebung und Verfassungsanderung ebenso benennt wie die konkret anwendbaren Abgrenzungskriterien. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse ermoeglichen nicht nur eine zutreffende verfassungstheoretische Einordnung selbst atypischer Falle der Verfassungsrechtserzeugung, sondern sind auch fur die Loesung verfassungsrechtlicher Streitfragen, z.B. hinsichtlich Existenz und Inhalt ungeschriebener Schranken der Verfassungsrevision, bedeutsam.
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Im Hinblick auf die Schaffung neuen Verfassungsrechts wird gemeinhin zwischen Verfassunggebung und Verfassungsanderung differenziert. Von Verfassunggebung ist die Rede, wenn eine neue Verfassung - wie z.B. 1949 das Grundgesetz - unabhangig von einer fruheren Verfassung ins Werk gesetzt wird. Verfassungsanderung meint demgegenuber die nach Massgabe einer geltenden Verfassung erfolgende Revision einzelner Verfassungsbestimmungen (vgl. etwa Art. 79 GG). Doch wie verhalt es sich mit der Differenzierung zwischen Verfassunggebung und Verfassungsanderung in atypischen Konstellationen: Kann Verfassungsanderung auch vorliegen, wenn eine neue Verfassung geschaffen wird? Und ist umgekehrt die Novellierung bloss einzelner Verfassungsbestimmungen qua Verfassunggebung denkbar? Christian Winterhoff geht zuerst auf die Verfassung, den gemeinsamen Bezugspunkt von Verfassunggebung und Verfassungsanderung, ein. Er beschreibt und analysiert dabei neben der historischen Entwicklung vor allem das Zusammenwirken der heute als typisch angesehenen formellen und materiellen Verfassungsmerkmale. Den Schwerpunkt seiner Untersuchung bildet die Entwicklung einer Theorie, welche die Voraussetzungen fur eine Unterscheidbarkeit von Verfassunggebung und Verfassungsanderung ebenso benennt wie die konkret anwendbaren Abgrenzungskriterien. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse ermoeglichen nicht nur eine zutreffende verfassungstheoretische Einordnung selbst atypischer Falle der Verfassungsrechtserzeugung, sondern sind auch fur die Loesung verfassungsrechtlicher Streitfragen, z.B. hinsichtlich Existenz und Inhalt ungeschriebener Schranken der Verfassungsrevision, bedeutsam.