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Dieser Band fasst Beitrage zum Allgemeinen Verwaltungsrecht aus drei Jahrzehnten zusammen. Eberhard Schmidt-Assmann untersucht Bestand und Fortentwicklung der oeffentlich-rechtlichen Dogmatik: Wie hat der Verfassungsstaat in Gesetzgebung, Verwaltungsgerichtsbarkeit und in der Exekutive selbst auf ein gewandeltes Staatsaufgabenverstandnis, auf neue Handlungsformen und auf die Einflusse der Europaisierung und der Internationalisierung reagiert? Waren es in den 1970er Jahren Fragen der administrativen Planung, so sind es heute Verhandlungsloesungen, Konfliktmittlung und regulierte Selbstregulierung, die das Verwaltungsrecht herausfordern. Das Verwaltungsrecht des demokratischen Rechtsstaates hat eine zentrale Steuerungsaufgabe; aber die heutige Vielzahl der Fachgesetze und Regelungsebenen erschwert die Orientierung, erscheint undurchsichtig und behindert eine wirksame Rechtsdurchsetzung oft eher, als dass sie sie foerdert. Eine Verwaltungsrechtswissenschaft, die sich als grundlagenorientierte ‘Wissenschaft vom Verwaltungsrecht’ versteht, hat die Kraft, Neues und Ungewohntes in die verwaltungsrechtliche Systematik zu integrieren, ebenso aber auch bedenkliche Entwicklungen zu benennen und moeglichst zuruckzudrangen.
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Dieser Band fasst Beitrage zum Allgemeinen Verwaltungsrecht aus drei Jahrzehnten zusammen. Eberhard Schmidt-Assmann untersucht Bestand und Fortentwicklung der oeffentlich-rechtlichen Dogmatik: Wie hat der Verfassungsstaat in Gesetzgebung, Verwaltungsgerichtsbarkeit und in der Exekutive selbst auf ein gewandeltes Staatsaufgabenverstandnis, auf neue Handlungsformen und auf die Einflusse der Europaisierung und der Internationalisierung reagiert? Waren es in den 1970er Jahren Fragen der administrativen Planung, so sind es heute Verhandlungsloesungen, Konfliktmittlung und regulierte Selbstregulierung, die das Verwaltungsrecht herausfordern. Das Verwaltungsrecht des demokratischen Rechtsstaates hat eine zentrale Steuerungsaufgabe; aber die heutige Vielzahl der Fachgesetze und Regelungsebenen erschwert die Orientierung, erscheint undurchsichtig und behindert eine wirksame Rechtsdurchsetzung oft eher, als dass sie sie foerdert. Eine Verwaltungsrechtswissenschaft, die sich als grundlagenorientierte ‘Wissenschaft vom Verwaltungsrecht’ versteht, hat die Kraft, Neues und Ungewohntes in die verwaltungsrechtliche Systematik zu integrieren, ebenso aber auch bedenkliche Entwicklungen zu benennen und moeglichst zuruckzudrangen.