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Nach der historischen Zasur von 1945 stand Deutschland vor einem Neubeginn. Grosse Aufgaben und Probleme wurden brisant - so etwa die Neubegrundung von Wurde und Freiheit der einzelnen Menschen oder die Suche nach einem sozialen ‘gerechten’ Recht. In der Wiederbeschaftigung mit dem Burgerlichen Gesetzbuch von 1900 liess man den Gedanken an Grundsatze und Prinzipien des Privatrechts wieder aufleben. Ilka Kauhausen geht Gegenstand und Methodik der inhaltlichen Positionen im Privatrecht von 1945 bis in die spaten 70er Jahre hinein nach. Mit dem Stichwort ‘Prinzip’ als Schlussel zu einer genaueren Erfassung und Beurteilung der Diskussionen wird die Landschaft der Privatrechtsdiskussionen und auch der sogenannten Naturrechtsdiskussion umfassend und genau erkundet. Die wesentlichen Protagonisten, wie etwa Helmut Coing, Karl Larenz, Hans Carl Nipperdey und Ludwig Raiser werden im Zusammenhang analysiert. Es gelingt der Autorin, wesentliche Phasen und Gruppierungen zu finden und auf den Begriff zu bringen. Dabei zeigt sie, dass bis Ende der 50er Jahre vor allem Kulturrecht und Menschenrechte im Vordergrund standen. Erst in den 60er Jahren setzte sich die fur das Privatrecht bedeutsame Grundgesetzbeachtung durch. Als Folge wurden Prinzipienfragen mehr und mehr der Verfassungsinterpretation und dem OEffentlichen Recht uberlassen - mit verhangnisvollen Folgen fur die Privatrechtstheorie.
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Nach der historischen Zasur von 1945 stand Deutschland vor einem Neubeginn. Grosse Aufgaben und Probleme wurden brisant - so etwa die Neubegrundung von Wurde und Freiheit der einzelnen Menschen oder die Suche nach einem sozialen ‘gerechten’ Recht. In der Wiederbeschaftigung mit dem Burgerlichen Gesetzbuch von 1900 liess man den Gedanken an Grundsatze und Prinzipien des Privatrechts wieder aufleben. Ilka Kauhausen geht Gegenstand und Methodik der inhaltlichen Positionen im Privatrecht von 1945 bis in die spaten 70er Jahre hinein nach. Mit dem Stichwort ‘Prinzip’ als Schlussel zu einer genaueren Erfassung und Beurteilung der Diskussionen wird die Landschaft der Privatrechtsdiskussionen und auch der sogenannten Naturrechtsdiskussion umfassend und genau erkundet. Die wesentlichen Protagonisten, wie etwa Helmut Coing, Karl Larenz, Hans Carl Nipperdey und Ludwig Raiser werden im Zusammenhang analysiert. Es gelingt der Autorin, wesentliche Phasen und Gruppierungen zu finden und auf den Begriff zu bringen. Dabei zeigt sie, dass bis Ende der 50er Jahre vor allem Kulturrecht und Menschenrechte im Vordergrund standen. Erst in den 60er Jahren setzte sich die fur das Privatrecht bedeutsame Grundgesetzbeachtung durch. Als Folge wurden Prinzipienfragen mehr und mehr der Verfassungsinterpretation und dem OEffentlichen Recht uberlassen - mit verhangnisvollen Folgen fur die Privatrechtstheorie.