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Der moderne Interventionsstaat schrankt zugunsten nichtoekonomischer Zielwerte das freie Spiel der Marktkrafte partiell ein. Staatliche Aufsichtsbehoerden werden aber auch zur Steigerung der Funktionsfahigkeit des Marktes tatig. Jan Hecker erfasst diesen Typus staatlicher Wirtschaftsinterventionen mit dem Begriff der marktoptimierenden Wirtschaftsaufsicht. Anhand des Kartellrechts, des Telekommunikationsrechts und des Wertpapierhandelsrechts analysiert er, unter welchen oeffentlich-rechtlichen Rahmenbedingungen der Staat die Systemrationalitat des Marktes zur Geltung bringt. Der Autor relativiert verbreitete Deutungsmuster, die diese Gebiete rein als Ordnungen individuellen Freiheitsausgleichs wahrnehmen und so zu bestimmten verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Problemschichten nicht vorstossen. Er entwirft eine auf den Aspekt des Funktionsschutzes orientierte Dogmatik der marktoptimierenden Wirtschaftsaufsicht und leuchtet ihre Bezuge zur oekonomischen Theorie des Marktversagens aus. Besonderes Augenmerk wird verfassungsrechtlichen Fragen der Aufsichtsgesetzgebung gewidmet. Der Autor begrundet, dass marktoptimierende Aufsichtsnormen als Grundrechtseingriffe gewertet werden mussen, obwohl sie Funktionsbedingungen eines freiheitlichen oekonomischen Handlungssystems absichern. Er legt dar, welche Anforderungen das Grundgesetz an die technokratisch-wissenschaftliche Qualitat der legislativen Entscheidungsfindung stellt. Die verwaltungsrechtlichen Untersuchungsabschnitte beschaftigen sich mit Fragen der verwaltungsgerichtlichen Kontrolldichte und mit der Anwendung des Untersuchungsgrundsatzes in Verwaltungsstreitverfahren uber marktoptimierende Aufsichtsakte.
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Der moderne Interventionsstaat schrankt zugunsten nichtoekonomischer Zielwerte das freie Spiel der Marktkrafte partiell ein. Staatliche Aufsichtsbehoerden werden aber auch zur Steigerung der Funktionsfahigkeit des Marktes tatig. Jan Hecker erfasst diesen Typus staatlicher Wirtschaftsinterventionen mit dem Begriff der marktoptimierenden Wirtschaftsaufsicht. Anhand des Kartellrechts, des Telekommunikationsrechts und des Wertpapierhandelsrechts analysiert er, unter welchen oeffentlich-rechtlichen Rahmenbedingungen der Staat die Systemrationalitat des Marktes zur Geltung bringt. Der Autor relativiert verbreitete Deutungsmuster, die diese Gebiete rein als Ordnungen individuellen Freiheitsausgleichs wahrnehmen und so zu bestimmten verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Problemschichten nicht vorstossen. Er entwirft eine auf den Aspekt des Funktionsschutzes orientierte Dogmatik der marktoptimierenden Wirtschaftsaufsicht und leuchtet ihre Bezuge zur oekonomischen Theorie des Marktversagens aus. Besonderes Augenmerk wird verfassungsrechtlichen Fragen der Aufsichtsgesetzgebung gewidmet. Der Autor begrundet, dass marktoptimierende Aufsichtsnormen als Grundrechtseingriffe gewertet werden mussen, obwohl sie Funktionsbedingungen eines freiheitlichen oekonomischen Handlungssystems absichern. Er legt dar, welche Anforderungen das Grundgesetz an die technokratisch-wissenschaftliche Qualitat der legislativen Entscheidungsfindung stellt. Die verwaltungsrechtlichen Untersuchungsabschnitte beschaftigen sich mit Fragen der verwaltungsgerichtlichen Kontrolldichte und mit der Anwendung des Untersuchungsgrundsatzes in Verwaltungsstreitverfahren uber marktoptimierende Aufsichtsakte.