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Die Haftung auf das negative Interesse wird im deutschen Privatrecht weithin auf einen im Vertrauen, im Verkehrsinteresse oder schlicht im ‘Gesetz’, aber nicht in der privatrechtlichen Selbstbindung wurzelnden Tatbestand gestutzt. Thomas Ackermann legt dar, dass diese Sicht weder rechtspolitisch legitim noch rechtsdogmatisch gefordert ist, und entwickelt die Pflicht zum Ersatz des negativen Interesses als Sanktion fur vertragliche und ausservertragliche Selbstbindungstatbestande. Die Neuinterpretation der Verknupfung von Selbstbindung und Sanktion ermoeglicht es, zahlreiche Problemloesungen zu verstehen, die, obwohl sie offenbar sachgerecht sind, nicht in ein von der konventionellen Auffassung gepragtes Haftungssystem passen. Das rechtspolitische Fundament dieser Weichenstellung wird im ersten Teil der Untersuchung durch den Entwurf einer marktfunktionalen Selbstbindungskonzeption gelegt, welche die oekonomischen Wertungen offen legen hilft, die seit den Anstoessen durch Jhering und Fuller in der deutschen und in der anglo-amerikanischen Rechtsentwicklung wirksam geworden sind. Der zweite Teil entfaltet das hierauf grundende System des Schutzes des negativen Interesses im deutschen Recht. Neu geschaffene Regelungen wie 284 BGB und angestammte Rechtsinstitute wie die c.i.c. werden dadurch erstmals bis ins Detail als Teil eines stimmigen Ganzen erschlossen.
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Die Haftung auf das negative Interesse wird im deutschen Privatrecht weithin auf einen im Vertrauen, im Verkehrsinteresse oder schlicht im ‘Gesetz’, aber nicht in der privatrechtlichen Selbstbindung wurzelnden Tatbestand gestutzt. Thomas Ackermann legt dar, dass diese Sicht weder rechtspolitisch legitim noch rechtsdogmatisch gefordert ist, und entwickelt die Pflicht zum Ersatz des negativen Interesses als Sanktion fur vertragliche und ausservertragliche Selbstbindungstatbestande. Die Neuinterpretation der Verknupfung von Selbstbindung und Sanktion ermoeglicht es, zahlreiche Problemloesungen zu verstehen, die, obwohl sie offenbar sachgerecht sind, nicht in ein von der konventionellen Auffassung gepragtes Haftungssystem passen. Das rechtspolitische Fundament dieser Weichenstellung wird im ersten Teil der Untersuchung durch den Entwurf einer marktfunktionalen Selbstbindungskonzeption gelegt, welche die oekonomischen Wertungen offen legen hilft, die seit den Anstoessen durch Jhering und Fuller in der deutschen und in der anglo-amerikanischen Rechtsentwicklung wirksam geworden sind. Der zweite Teil entfaltet das hierauf grundende System des Schutzes des negativen Interesses im deutschen Recht. Neu geschaffene Regelungen wie 284 BGB und angestammte Rechtsinstitute wie die c.i.c. werden dadurch erstmals bis ins Detail als Teil eines stimmigen Ganzen erschlossen.