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Die Entscheidung nach Art. 249 Abs. 4 des EG-Vertrages ist zweifelsohne diejenige Handlungsform des Europaischen Gemeinschaftsrechts, die im Schatten von Verordnung und Richtlinie bisher vergleichsweise wenig rechtswissenschaftliche Beachtung gefunden hat. Matthias Vogt versucht es, einen Teil dieses Ruckstandes aufzuholen. Er geht dabei von einer breit angelegten Bestandsaufnahme der Rechtsetzungspraxis aus und entwickelt auf dieser Grundlage eine Typologie der Entscheidung. So kann gezeigt werden, dass die Entscheidung weit mehr ist als das gemeinschaftsrechtliche Pendant zum nationalrechtlichen Verwaltungsakt. Sowohl in der Flexibilitat ihrer Verwendungsweise als auch in der Heterogenitat des anzuwendenden Rechtsregimes ubertrifft die Entscheidung alle anderen Instrumente des Gemeinschaftsrechts. Insbesondere im Bereich der normativen Steuerung kommt ihr als zentraler Bestandteil des europaischen legislativ-administrativen Verbundes eine bislang zu wenig beachtete Bedeutung zu. Diese naher zu beleuchten und ihre Implikationen fur die Europaische Handlungsformenlehre zu entwickeln ist das zentrale Anliegen der Arbeit.
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Die Entscheidung nach Art. 249 Abs. 4 des EG-Vertrages ist zweifelsohne diejenige Handlungsform des Europaischen Gemeinschaftsrechts, die im Schatten von Verordnung und Richtlinie bisher vergleichsweise wenig rechtswissenschaftliche Beachtung gefunden hat. Matthias Vogt versucht es, einen Teil dieses Ruckstandes aufzuholen. Er geht dabei von einer breit angelegten Bestandsaufnahme der Rechtsetzungspraxis aus und entwickelt auf dieser Grundlage eine Typologie der Entscheidung. So kann gezeigt werden, dass die Entscheidung weit mehr ist als das gemeinschaftsrechtliche Pendant zum nationalrechtlichen Verwaltungsakt. Sowohl in der Flexibilitat ihrer Verwendungsweise als auch in der Heterogenitat des anzuwendenden Rechtsregimes ubertrifft die Entscheidung alle anderen Instrumente des Gemeinschaftsrechts. Insbesondere im Bereich der normativen Steuerung kommt ihr als zentraler Bestandteil des europaischen legislativ-administrativen Verbundes eine bislang zu wenig beachtete Bedeutung zu. Diese naher zu beleuchten und ihre Implikationen fur die Europaische Handlungsformenlehre zu entwickeln ist das zentrale Anliegen der Arbeit.