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Christian Kaiser untersucht den Weimarer Entwurf eines Arbeitsvertragsgesetzes unter historischer, dogmatischer und prinzipieller Fragestellung. Im ersten Teil, einer intensiven Bestandsaufnahme des fur den Entwurf verantwortlichen Arbeitsrechtsausschusses (u.a. Sinzheimer, Potthoff, Oertmann und Titze), zeigt sich, dass dieser sich hauptsachlich aus den arbeitsrechtlichen Eliten des Kaiserreichs rekrutierte. Im zweiten Teil zeichnet der Autor anhand umfangreicher ungedruckter Quellen den Verlauf der Beratungen uber den - Pars pro toto - herausgegriffenen Kundigungsschutz nach, ein Rechtsgebiet, das zu den wichtigsten und bis heute umstrittensten Elementen des Arbeitsrechts gehoert. Dabei ergibt sich, dass die Beratungen trotz der rechtswissenschaftlich hochkaratigen Besetzung des Ausschusses durch die Austragung wirtschaftlicher Interessengegensatze gepragt waren. Dagegen blieb die dogmatische Qualitat der Debatten auffallend gering. Der dritte Teil wendet sich mit einer Grundsatzanalyse auf die Prinzipienfrage Nur Schutz oder auch Freiheit? dem Entwurfstext selbst zu. Es zeigt sich, dass die Bestimmungen uber den Kundigungsschutz das vom Burgerlichen Gesetzbuch vorgezeichnete Prinzip Freiheit nicht konsequent aufgegriffen und so den Boden des Privatrechts zugunsten eines prinzipienlosen und damit beliebigen Schutzes der Arbeitnehmer verlassen haben.
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Christian Kaiser untersucht den Weimarer Entwurf eines Arbeitsvertragsgesetzes unter historischer, dogmatischer und prinzipieller Fragestellung. Im ersten Teil, einer intensiven Bestandsaufnahme des fur den Entwurf verantwortlichen Arbeitsrechtsausschusses (u.a. Sinzheimer, Potthoff, Oertmann und Titze), zeigt sich, dass dieser sich hauptsachlich aus den arbeitsrechtlichen Eliten des Kaiserreichs rekrutierte. Im zweiten Teil zeichnet der Autor anhand umfangreicher ungedruckter Quellen den Verlauf der Beratungen uber den - Pars pro toto - herausgegriffenen Kundigungsschutz nach, ein Rechtsgebiet, das zu den wichtigsten und bis heute umstrittensten Elementen des Arbeitsrechts gehoert. Dabei ergibt sich, dass die Beratungen trotz der rechtswissenschaftlich hochkaratigen Besetzung des Ausschusses durch die Austragung wirtschaftlicher Interessengegensatze gepragt waren. Dagegen blieb die dogmatische Qualitat der Debatten auffallend gering. Der dritte Teil wendet sich mit einer Grundsatzanalyse auf die Prinzipienfrage Nur Schutz oder auch Freiheit? dem Entwurfstext selbst zu. Es zeigt sich, dass die Bestimmungen uber den Kundigungsschutz das vom Burgerlichen Gesetzbuch vorgezeichnete Prinzip Freiheit nicht konsequent aufgegriffen und so den Boden des Privatrechts zugunsten eines prinzipienlosen und damit beliebigen Schutzes der Arbeitnehmer verlassen haben.