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Das Bankgeheimnis stellt uber das Bankrecht hinaus einen schillernden Begriff dar, aus dem jedoch mitunter zu weitreichende Folgerungen gezogen werden. Obwohl eine gesetzliche Regelung fehlt, beruhrt es Grundfragen des Verfassungsrechts, des Straf- und Prozessrechts sowie vor allem des Steuerrechts. Im Mittelpunkt steht aber das Schuldrecht. Jens Petersen wendet die etablierte Unterscheidung zwischen Individualschutz und Institutionsschutz auf das Bankgeheimnis an, um die wertungsmassigen Grundlagen herauszuarbeiten. Die Zuordnung zum Individual- bzw. Institutionsschutz loest zwar ebenso wenig wie die Berufung auf den Begriff des Bankgeheimnisses die Einzelprobleme aus sich heraus, stellt aber einen erkenntnisleitenden Gesichtspunkt dar. Indem so die jeweiligen Wertungsgesichtspunkte freigelegt werden, lassen sich die dogmatischen und praktischen Zweifelsfragen, die gerade in jungster Zeit rapide zugenommen haben, interessen- und wertungsgerecht loesen.
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Das Bankgeheimnis stellt uber das Bankrecht hinaus einen schillernden Begriff dar, aus dem jedoch mitunter zu weitreichende Folgerungen gezogen werden. Obwohl eine gesetzliche Regelung fehlt, beruhrt es Grundfragen des Verfassungsrechts, des Straf- und Prozessrechts sowie vor allem des Steuerrechts. Im Mittelpunkt steht aber das Schuldrecht. Jens Petersen wendet die etablierte Unterscheidung zwischen Individualschutz und Institutionsschutz auf das Bankgeheimnis an, um die wertungsmassigen Grundlagen herauszuarbeiten. Die Zuordnung zum Individual- bzw. Institutionsschutz loest zwar ebenso wenig wie die Berufung auf den Begriff des Bankgeheimnisses die Einzelprobleme aus sich heraus, stellt aber einen erkenntnisleitenden Gesichtspunkt dar. Indem so die jeweiligen Wertungsgesichtspunkte freigelegt werden, lassen sich die dogmatischen und praktischen Zweifelsfragen, die gerade in jungster Zeit rapide zugenommen haben, interessen- und wertungsgerecht loesen.