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Im vorliegenden Band V seiner Gesammelten Schriften widmet sich Martin Heckel zentralen Fragen einerseits der Verfassungsgeschichte und Kirchengeschichte Deutschlands seit der Glaubensspaltung, andererseits des geltenden Kulturverfassungs- und Staatskirchenrechts. Auch hier liegt das Gewicht auf der interdisziplinaren Zusammenschau: Der Autor sucht den Ursprung und Wandel der Rechtsformen in Staat und Kirche aus dem Zusammenwirken ihrer - of antagonistischen - Ursachen und Bedingungen politischer, theologischer und geistes- und sozialgeschichtlicher Art zu erfassen und dabei insbesondere die Dogmatik des geltenden Rechts durch die Begegnung mit seiner grossen Rechtsgeschichte zu vertiefen und von manchen ephemeren Verzerrungen zu loesen. Er zeigt den langen Weg des modernen freiheitlich-pluralistischen Staatskirchenrechts aus dem geschlossenen System des Christlichen Staates zu modernen Formen der Freiheit und Gleichheit. Die Freiheit, Neutralitat, Sakularitat des staatlichen Rechts hat sich vor allem bei der kulturstaatlichen Betreuung der theologischen Wissenschaft und des Religionsunterrichts zu bewahren, deren spezifische Konturen im Unterschied zur Religionswissenschaft und Religionskunde (LER) hier herausgearbeitet werden.
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Im vorliegenden Band V seiner Gesammelten Schriften widmet sich Martin Heckel zentralen Fragen einerseits der Verfassungsgeschichte und Kirchengeschichte Deutschlands seit der Glaubensspaltung, andererseits des geltenden Kulturverfassungs- und Staatskirchenrechts. Auch hier liegt das Gewicht auf der interdisziplinaren Zusammenschau: Der Autor sucht den Ursprung und Wandel der Rechtsformen in Staat und Kirche aus dem Zusammenwirken ihrer - of antagonistischen - Ursachen und Bedingungen politischer, theologischer und geistes- und sozialgeschichtlicher Art zu erfassen und dabei insbesondere die Dogmatik des geltenden Rechts durch die Begegnung mit seiner grossen Rechtsgeschichte zu vertiefen und von manchen ephemeren Verzerrungen zu loesen. Er zeigt den langen Weg des modernen freiheitlich-pluralistischen Staatskirchenrechts aus dem geschlossenen System des Christlichen Staates zu modernen Formen der Freiheit und Gleichheit. Die Freiheit, Neutralitat, Sakularitat des staatlichen Rechts hat sich vor allem bei der kulturstaatlichen Betreuung der theologischen Wissenschaft und des Religionsunterrichts zu bewahren, deren spezifische Konturen im Unterschied zur Religionswissenschaft und Religionskunde (LER) hier herausgearbeitet werden.