Readings Newsletter
Become a Readings Member to make your shopping experience even easier.
Sign in or sign up for free!
You’re not far away from qualifying for FREE standard shipping within Australia
You’ve qualified for FREE standard shipping within Australia
The cart is loading…
Dieser Band macht das System des Zivilprozessrechts von Oskar Bulow (1837-1907) in Form einer Vorlesungsnachschrift erstmals fur die Forschung zuganglich. Oskar Bulow war von den prozessualen Dogmatikern des spaten 19. Jahrhunderts derjenige, der das moderne deutsche Zivilprozessrecht am nachhaltigsten beeinflusst hat. Grundlegende AEnderungen des prozessualen Denkens wie die methodische Unterscheidung von Zulassigkeit und Begrundetheit, die Vorstellung einer einseitigen Prozessbegrundung ohne reale oder fingierte Mitwirkung des Beklagten und die Beachtung der Rechtskraft von Amts wegen gehen auf seinen Einfluss zuruck. Da Bulow nur Monographien und Aufsatze, aber kein Lehrbuch hinterlassen hat, war es bisher nicht moeglich, sein prozessuales Denken anhand eines von ihm selbst ausgearbeiteten Gesamtsystems zu studieren. Fur die erste Phase von Bulows Entwicklung fullt diese Edition daher eine bisher schmerzlich empfundene Lucke. In der Einleitung zeigt Johann Braun auf, wie die von Bulow vorgenommenen Weichenstellungen im Positiven wie im Negativen auch noch das heutige prozessuale Denken bestimmen.
$9.00 standard shipping within Australia
FREE standard shipping within Australia for orders over $100.00
Express & International shipping calculated at checkout
Dieser Band macht das System des Zivilprozessrechts von Oskar Bulow (1837-1907) in Form einer Vorlesungsnachschrift erstmals fur die Forschung zuganglich. Oskar Bulow war von den prozessualen Dogmatikern des spaten 19. Jahrhunderts derjenige, der das moderne deutsche Zivilprozessrecht am nachhaltigsten beeinflusst hat. Grundlegende AEnderungen des prozessualen Denkens wie die methodische Unterscheidung von Zulassigkeit und Begrundetheit, die Vorstellung einer einseitigen Prozessbegrundung ohne reale oder fingierte Mitwirkung des Beklagten und die Beachtung der Rechtskraft von Amts wegen gehen auf seinen Einfluss zuruck. Da Bulow nur Monographien und Aufsatze, aber kein Lehrbuch hinterlassen hat, war es bisher nicht moeglich, sein prozessuales Denken anhand eines von ihm selbst ausgearbeiteten Gesamtsystems zu studieren. Fur die erste Phase von Bulows Entwicklung fullt diese Edition daher eine bisher schmerzlich empfundene Lucke. In der Einleitung zeigt Johann Braun auf, wie die von Bulow vorgenommenen Weichenstellungen im Positiven wie im Negativen auch noch das heutige prozessuale Denken bestimmen.