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Nach einer kurzen Darstellung der Geldtheorie beleuchtet Peter W. Heermann zunachst die rechtlichen Grundzuge von Geldschulden und Zinsen. Geldschulden sind zunehmend in mehrseitige Vertragsgeflechte eingebunden, bei deren dogmatischer Erfassung das sich am zweiseitigen Vertrag orientierende Prinzip der Relativitat von Schuldverhaltnissen an seine Grenzen stoesst. Nach einer Auseinandersetzung mit verschiedenen Stroemungen der Vertragsrechtstheorie wird fur drei- und mehrseitige Vertragsgeflechte das Gedankenmodell des trilateralen (multilateralen) Synallagmas entwickelt. Bei der Darstellung der einzelnen Geldgeschafte arbeitet Peter W. Heermann die von Rechtsprechung und vorherrschender Lehre vertretenen Rechtsansichten heraus und wurdigt sie kritisch. In einschlagigen Fallen werden diese Ansatze sodann den Ergebnissen gegenubergestellt, die sich auf der Basis des neuentwickelten dogmatischen Modells des trilateralen (multilateralen) Synallagmas ermitteln lassen. Zu den untersuchten Geldgeschaften gehoeren der bargeldlose Zahlungsverkehr (insbesondere Bankuberweisung, Lastschriftverfahren, Kreditkartengeschaft, POS-System, POZ-System, Geldkarte), Kreditgeschafte (also Darlehensvertrag, drittfinanziertes Abzahlungsgeschaft, Finanzierungsleasinggeschaft, Factoringgeschaft) und Kreditsicherungsgeschafte (wie Burgschaft, Schuldbeitritt, Bankgarantie, Akkreditivgeschaft, Patronatserklarung oder Sicherungsabtretung).
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Nach einer kurzen Darstellung der Geldtheorie beleuchtet Peter W. Heermann zunachst die rechtlichen Grundzuge von Geldschulden und Zinsen. Geldschulden sind zunehmend in mehrseitige Vertragsgeflechte eingebunden, bei deren dogmatischer Erfassung das sich am zweiseitigen Vertrag orientierende Prinzip der Relativitat von Schuldverhaltnissen an seine Grenzen stoesst. Nach einer Auseinandersetzung mit verschiedenen Stroemungen der Vertragsrechtstheorie wird fur drei- und mehrseitige Vertragsgeflechte das Gedankenmodell des trilateralen (multilateralen) Synallagmas entwickelt. Bei der Darstellung der einzelnen Geldgeschafte arbeitet Peter W. Heermann die von Rechtsprechung und vorherrschender Lehre vertretenen Rechtsansichten heraus und wurdigt sie kritisch. In einschlagigen Fallen werden diese Ansatze sodann den Ergebnissen gegenubergestellt, die sich auf der Basis des neuentwickelten dogmatischen Modells des trilateralen (multilateralen) Synallagmas ermitteln lassen. Zu den untersuchten Geldgeschaften gehoeren der bargeldlose Zahlungsverkehr (insbesondere Bankuberweisung, Lastschriftverfahren, Kreditkartengeschaft, POS-System, POZ-System, Geldkarte), Kreditgeschafte (also Darlehensvertrag, drittfinanziertes Abzahlungsgeschaft, Finanzierungsleasinggeschaft, Factoringgeschaft) und Kreditsicherungsgeschafte (wie Burgschaft, Schuldbeitritt, Bankgarantie, Akkreditivgeschaft, Patronatserklarung oder Sicherungsabtretung).