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          Das Recht auf Privatheit steht seit jeher im Zentrum des Persoenlichkeitsschutzes. Als Recht auf Selbstbestimmung uber die Preisgabe und Verwendung personenbezogener Informationen ist es wesentliche Bedingung der freien Entfaltung der Persoenlichkeit. Inhalt und Aufgabe des Privatheitsschutzes haben sich allerdings im Zeitalter der Medien- und Informationsgesellschaft grundlegend verandert. Personenbezogene Informationen, zu denen neben den Einzelangaben uber persoenliche und sachliche Verhaltnisse einer Person auch deren Persoenlichkeitsattribute, wie Name, Bild oder Stimme zu zahlen sind, erlangen heute zunehmend wirtschaftliche Bedeutung - die Persoenlichkeit wird zur Ware. Eine Verletzung des Rechts auf Privatheit betrifft damit neben ideellen Integritatsinteressen haufig auch materielle Verwertungsinteressen. Die deutsche Lehre und Rechtsprechung tragen dem bislang nur unzureichend Rechnung. Vor dem Hintergrund des englischen und des US-amerikanischen Rechts erarbeitet Ulrich Amelung eine moderne Interpretation von Privatheit, die uber den herkoemmlichen Begriff der Privatsphare inhaltlich und funktionell hinausweist. Hierauf aufbauend geht er der Frage nach, wem der Nutzen aus der zwangsweisen Verwertung privater Informationen gebuhrt. Auf der Grundlage der rechtsvergleichenden Untersuchungen entwickelt der Autor einen differenzierten Loesungsansatz, der den Schwerpunkt der Betrachtung vom Schadensersatz- auf das Bereicherungsrecht verlagert.
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Das Recht auf Privatheit steht seit jeher im Zentrum des Persoenlichkeitsschutzes. Als Recht auf Selbstbestimmung uber die Preisgabe und Verwendung personenbezogener Informationen ist es wesentliche Bedingung der freien Entfaltung der Persoenlichkeit. Inhalt und Aufgabe des Privatheitsschutzes haben sich allerdings im Zeitalter der Medien- und Informationsgesellschaft grundlegend verandert. Personenbezogene Informationen, zu denen neben den Einzelangaben uber persoenliche und sachliche Verhaltnisse einer Person auch deren Persoenlichkeitsattribute, wie Name, Bild oder Stimme zu zahlen sind, erlangen heute zunehmend wirtschaftliche Bedeutung - die Persoenlichkeit wird zur Ware. Eine Verletzung des Rechts auf Privatheit betrifft damit neben ideellen Integritatsinteressen haufig auch materielle Verwertungsinteressen. Die deutsche Lehre und Rechtsprechung tragen dem bislang nur unzureichend Rechnung. Vor dem Hintergrund des englischen und des US-amerikanischen Rechts erarbeitet Ulrich Amelung eine moderne Interpretation von Privatheit, die uber den herkoemmlichen Begriff der Privatsphare inhaltlich und funktionell hinausweist. Hierauf aufbauend geht er der Frage nach, wem der Nutzen aus der zwangsweisen Verwertung privater Informationen gebuhrt. Auf der Grundlage der rechtsvergleichenden Untersuchungen entwickelt der Autor einen differenzierten Loesungsansatz, der den Schwerpunkt der Betrachtung vom Schadensersatz- auf das Bereicherungsrecht verlagert.