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Die Anschlussdelikte des Strafgesetzbuchs - Begunstigung, Strafvereitelung, Hehlerei, Geldwasche - stellen Handlungen nach einer Straftat unter Strafe, unterscheiden sich aber in Anwendungsbereich und Schutzrichtung. Die dadurch bedingten Ungereimtheiten wurden durch die Einfuhrung des Tatbestands der Geldwasche weiter verscharft. Karsten Altenhain bearbeitet diese Problematik ausgehend von der These, dass ein Zusammenhang zwischen der Ausgestaltung der Anschlussdelikte und den Grundauffassungen zu Verbrechen und Strafe besteht. Daraus ergeben sich Folgerungen fur eine Neukonzeption der Anschlussdelikte. Den ersten Teil dieser These hinterfragt er im Rahmen einer historischen Untersuchung der Entwicklung der Anschlussdelikte bis hin zum Reichsstrafgesetzbuch. Anschliessend eroertert Karsten Altenhain die heute vertretenen Ansichten zu den Anschlussdelikten, ihre Wurzeln in der naturalistisch-positivistischen Strafrechtsauffassung und deren Lehren von Verbrechen und Strafe. Er entwirft sodann auf der Grundlage der gewonnenen Ergebnisse eine strikt auf die Legitimation gegenuber den Individuen bezogene Strafrechtsauffassung und schlagt eine auf diese Auffassung gegrundete einheitliche Neufassung des Anschlussdelikts vor. Abschliessend untersucht er, ob und inwieweit die Geldwasche Teil dieses Anschlussdelikts ist.
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Die Anschlussdelikte des Strafgesetzbuchs - Begunstigung, Strafvereitelung, Hehlerei, Geldwasche - stellen Handlungen nach einer Straftat unter Strafe, unterscheiden sich aber in Anwendungsbereich und Schutzrichtung. Die dadurch bedingten Ungereimtheiten wurden durch die Einfuhrung des Tatbestands der Geldwasche weiter verscharft. Karsten Altenhain bearbeitet diese Problematik ausgehend von der These, dass ein Zusammenhang zwischen der Ausgestaltung der Anschlussdelikte und den Grundauffassungen zu Verbrechen und Strafe besteht. Daraus ergeben sich Folgerungen fur eine Neukonzeption der Anschlussdelikte. Den ersten Teil dieser These hinterfragt er im Rahmen einer historischen Untersuchung der Entwicklung der Anschlussdelikte bis hin zum Reichsstrafgesetzbuch. Anschliessend eroertert Karsten Altenhain die heute vertretenen Ansichten zu den Anschlussdelikten, ihre Wurzeln in der naturalistisch-positivistischen Strafrechtsauffassung und deren Lehren von Verbrechen und Strafe. Er entwirft sodann auf der Grundlage der gewonnenen Ergebnisse eine strikt auf die Legitimation gegenuber den Individuen bezogene Strafrechtsauffassung und schlagt eine auf diese Auffassung gegrundete einheitliche Neufassung des Anschlussdelikts vor. Abschliessend untersucht er, ob und inwieweit die Geldwasche Teil dieses Anschlussdelikts ist.