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Stimmt die Finanzierung der Rentenversicherung mit dem Verfassungsrecht uberein? Joachim Becker entwirft ein System der Transfergerechtigkeit, das alle staatlichen Abgaben und staatlichen Leistungen umfasst. Dabei geht er von dem allgemeinen Gleichheitssatz aus, der fur die Transfergerechtigkeit entscheidend ist. Aus diesem Gleichheitssatz leitet Joachim Becker ein alle Abgaben- und Leistungsarten umfassendes Verfassungsgebot der individuellen Belastungs- und Begunstigungsgleichheit ab. Die staatlichen Abgaben sind damit insgesamt nach dem Leistungsfahigkeitsprinzip zu bemessen, wahrend sich die staatlichen Leistungen insgesamt am Bedurftigkeitsprinzip orientieren mussen. Abweichungen von der individuellen Belastungs- und Begunstigungsgleichheit sind nur zulassig, wenn sie der Wahrung und dem Schutz von kollektiven Werten und Gutern dienen. Ihr Gewicht muss jedoch mit dem Anspruch des einzelnen auf Gleichbehandlung abgewogen werden. Aus der umfassenden Forderung nach Belastungs- und Begunstigungsgleichheit folgt ausserdem, dass bei nichtsteuerlichen Abgaben und bei bestimmten staatlichen Leistungen grundsatzlich ein AEquivalenz- oder Ausgleichsprinzip eingehalten werden muss. Dies ist insbesondere fur die Sozialversicherung von grosser Bedeutung. Joachim Becker vertritt das Prinzip der Individualaquivalenz zwischen Beitragen und Leistungen in der Sozialversicherung. Er fordert die Einhaltung eines AEquivalenz- und Ausgleichsprinzips und bewertet die geltenden Prinzipien zur Bemessung der Rentenversicherungsbeitrage und der staatlichen Zuschusse zur Rentenversicherung als verfassungswidrig. Zusatzlich stellt er die von der Verfassung geforderte Bemessung von Beitragen und Zuschussen vor.
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Stimmt die Finanzierung der Rentenversicherung mit dem Verfassungsrecht uberein? Joachim Becker entwirft ein System der Transfergerechtigkeit, das alle staatlichen Abgaben und staatlichen Leistungen umfasst. Dabei geht er von dem allgemeinen Gleichheitssatz aus, der fur die Transfergerechtigkeit entscheidend ist. Aus diesem Gleichheitssatz leitet Joachim Becker ein alle Abgaben- und Leistungsarten umfassendes Verfassungsgebot der individuellen Belastungs- und Begunstigungsgleichheit ab. Die staatlichen Abgaben sind damit insgesamt nach dem Leistungsfahigkeitsprinzip zu bemessen, wahrend sich die staatlichen Leistungen insgesamt am Bedurftigkeitsprinzip orientieren mussen. Abweichungen von der individuellen Belastungs- und Begunstigungsgleichheit sind nur zulassig, wenn sie der Wahrung und dem Schutz von kollektiven Werten und Gutern dienen. Ihr Gewicht muss jedoch mit dem Anspruch des einzelnen auf Gleichbehandlung abgewogen werden. Aus der umfassenden Forderung nach Belastungs- und Begunstigungsgleichheit folgt ausserdem, dass bei nichtsteuerlichen Abgaben und bei bestimmten staatlichen Leistungen grundsatzlich ein AEquivalenz- oder Ausgleichsprinzip eingehalten werden muss. Dies ist insbesondere fur die Sozialversicherung von grosser Bedeutung. Joachim Becker vertritt das Prinzip der Individualaquivalenz zwischen Beitragen und Leistungen in der Sozialversicherung. Er fordert die Einhaltung eines AEquivalenz- und Ausgleichsprinzips und bewertet die geltenden Prinzipien zur Bemessung der Rentenversicherungsbeitrage und der staatlichen Zuschusse zur Rentenversicherung als verfassungswidrig. Zusatzlich stellt er die von der Verfassung geforderte Bemessung von Beitragen und Zuschussen vor.