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Der Terminus ‘Drittstaatenproblematik’ entstammt dem Bereich des Voelkerrechts. Er steht dort fur die Frage, ob und inwieweit Nichtvertragsstaaten aus einer staatsvertraglichen Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren anderen Staaten berechtigt und verpflichtet sein koennen. Auch die Lehre zum europaischen Zivilverfahrensrecht benutzt diesen Begriff, hier, um Problemstellungen im Anwendungsbereich des Lugano- (LugUE) und des Brusseler UEbereinkommens (EuGVUE) zu kennzeichnen. Umstritten ist die Anwendbarkeit von LugUE und EuGVUE in Sachverhalten mit Bezugen zu Drittstaaten, so etwa, wenn einer oder mehrere Verfahrensbeteiligte in einem Nichtvertragsstaat wohnen, der dingliche Streitgegenstand in einem Drittstaat gelegen ist oder die Parteien die Zustandigkeit der Gerichte eines Drittstaates vereinbart haben. Pascal Grolimund stellt die umstrittenen Anwendungsfalle und die zugehoerige Rechtsprechung und Lehre umfassend dar. Er untersucht die vertretenen Auffassungen und entwickelt einen (teilweise) neuen Loesungsansatz. Auf dessen Basis kommentiert er den raumlich-persoenlichen Anwendungsbereich samtlicher Vorschriften des LugUE und des EuGVUE. Die geltenden Bestimmungen des europaischen Zivilverfahrensrechts fuhren zu einer unterschiedlichen Behandlung von in Vertragsstaaten und in Nichtvertragsstaaten ansassigen Personen vor den Gerichten der Vertragsstaaten. Die Schlechterstellung von in Nichtvertragsstaaten ansassigen Personen hat seit der Entstehung des EuGVUE zu rechtspolitischen Diskussionen Anlass gegeben. Pascal Grolimund nimmt diese Diskussionen auf und stellt sie in einen normativen Rahmen.
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Der Terminus ‘Drittstaatenproblematik’ entstammt dem Bereich des Voelkerrechts. Er steht dort fur die Frage, ob und inwieweit Nichtvertragsstaaten aus einer staatsvertraglichen Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren anderen Staaten berechtigt und verpflichtet sein koennen. Auch die Lehre zum europaischen Zivilverfahrensrecht benutzt diesen Begriff, hier, um Problemstellungen im Anwendungsbereich des Lugano- (LugUE) und des Brusseler UEbereinkommens (EuGVUE) zu kennzeichnen. Umstritten ist die Anwendbarkeit von LugUE und EuGVUE in Sachverhalten mit Bezugen zu Drittstaaten, so etwa, wenn einer oder mehrere Verfahrensbeteiligte in einem Nichtvertragsstaat wohnen, der dingliche Streitgegenstand in einem Drittstaat gelegen ist oder die Parteien die Zustandigkeit der Gerichte eines Drittstaates vereinbart haben. Pascal Grolimund stellt die umstrittenen Anwendungsfalle und die zugehoerige Rechtsprechung und Lehre umfassend dar. Er untersucht die vertretenen Auffassungen und entwickelt einen (teilweise) neuen Loesungsansatz. Auf dessen Basis kommentiert er den raumlich-persoenlichen Anwendungsbereich samtlicher Vorschriften des LugUE und des EuGVUE. Die geltenden Bestimmungen des europaischen Zivilverfahrensrechts fuhren zu einer unterschiedlichen Behandlung von in Vertragsstaaten und in Nichtvertragsstaaten ansassigen Personen vor den Gerichten der Vertragsstaaten. Die Schlechterstellung von in Nichtvertragsstaaten ansassigen Personen hat seit der Entstehung des EuGVUE zu rechtspolitischen Diskussionen Anlass gegeben. Pascal Grolimund nimmt diese Diskussionen auf und stellt sie in einen normativen Rahmen.