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Henning Ernst Muller beschaftigt sich mit dem Schnittpunkt von allgemeiner strafrechtlicher Beteiligungslehre und dem neunten Abschnitt des StGB, der mehrere Sondernormen zur Beteiligung enthalt. Der Gesamtaufbau des Werkes entspricht der strafrechtlichen Systematik der Beteiligungsformen, so dass zunachst taterschaftliche und spater teilnahmespezifische Problembereiche der Aussagedelikte behandelt werden. Grundlage fur die Behandlung der Beteiligungsprobleme ist die historische Entwicklung und Klarung der teleologischen Legitimation der Aussagetatbestande. Zu den heute noch umstrittenen tatbestandlichen Problemen des 153 StGB nimmt Henning Ernst Muller im Rahmen der Behandlung der ‘Taterschaft’ Stellung. Er deutet das falsche Zeugnis als personengebundenen Rechtsgutangriff, womit er die ‘Eigenhandigkeit’ als wichtiges taterschaftliches Merkmal der Aussagedelikte begrundet und legitimiert. Im Zentrum seiner Abhandlung steht die Auseinandersetzung mit der Teilnahme am falschen Zeugnis: Inwieweit besteht fur Parteien im Zivilprozess, fur Angeklagte im Strafprozess sowie fur Prozessvertreter und Strafverteidiger eine strafrechtliche Haftung als Gehilfen oder Anstifter zu Aussagedelikten der von ihnen benannten Zeugen? Die in der Praxis entwickelte, von der Wissenschaft meist kritisch betrachtete Rechtsfigur der ‘Beihilfe zum Aussagedelikt durch Unterlassen’ dehnt die strafrechtliche Haftung des Zeugen fur die Wahrheit seiner Aussage auf diejenigen Prozessbeteiligten aus, die ihn als Beweismittel in den Prozess eingebracht haben. Eingehend diskutiert der Autor im Anschluss daran Fragen, die sich bei den Aussagedelikten aus der Akzessorietat der Teilnahme ergeben sowie aus den besonderen Beteiligungsnormen fur die Aussagetatbestande.
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Henning Ernst Muller beschaftigt sich mit dem Schnittpunkt von allgemeiner strafrechtlicher Beteiligungslehre und dem neunten Abschnitt des StGB, der mehrere Sondernormen zur Beteiligung enthalt. Der Gesamtaufbau des Werkes entspricht der strafrechtlichen Systematik der Beteiligungsformen, so dass zunachst taterschaftliche und spater teilnahmespezifische Problembereiche der Aussagedelikte behandelt werden. Grundlage fur die Behandlung der Beteiligungsprobleme ist die historische Entwicklung und Klarung der teleologischen Legitimation der Aussagetatbestande. Zu den heute noch umstrittenen tatbestandlichen Problemen des 153 StGB nimmt Henning Ernst Muller im Rahmen der Behandlung der ‘Taterschaft’ Stellung. Er deutet das falsche Zeugnis als personengebundenen Rechtsgutangriff, womit er die ‘Eigenhandigkeit’ als wichtiges taterschaftliches Merkmal der Aussagedelikte begrundet und legitimiert. Im Zentrum seiner Abhandlung steht die Auseinandersetzung mit der Teilnahme am falschen Zeugnis: Inwieweit besteht fur Parteien im Zivilprozess, fur Angeklagte im Strafprozess sowie fur Prozessvertreter und Strafverteidiger eine strafrechtliche Haftung als Gehilfen oder Anstifter zu Aussagedelikten der von ihnen benannten Zeugen? Die in der Praxis entwickelte, von der Wissenschaft meist kritisch betrachtete Rechtsfigur der ‘Beihilfe zum Aussagedelikt durch Unterlassen’ dehnt die strafrechtliche Haftung des Zeugen fur die Wahrheit seiner Aussage auf diejenigen Prozessbeteiligten aus, die ihn als Beweismittel in den Prozess eingebracht haben. Eingehend diskutiert der Autor im Anschluss daran Fragen, die sich bei den Aussagedelikten aus der Akzessorietat der Teilnahme ergeben sowie aus den besonderen Beteiligungsnormen fur die Aussagetatbestande.