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Wie die Erfahrung zeigt, fallt es Verbrauchern oft schwer, individuelle Anspruche gegen Anbieter durchzusetzen. Dies gilt speziell fur Anspruche gegen Banken und Versicherungen. Um der wachsenden Kritik der Verbraucherschutzbewegung an diesem Missstand zu begegnen, haben die deutschen privaten Banken im Jahre 1992 nach britischem Vorbild einen ‘Bankenombudsmann’ eingefuhrt, der sich mit den Kundenbeschwerden befasst und bis zur Hoehe von DM 10.000 Entscheidungen treffen darf, die einseitig die beteiligte Bank binden, wahrend der Kunde weiterhin die Gerichte anrufen kann. Dementsprechend ist die Einfuhrung eines ‘Versicherungsombudsmannes’ vorgesehen. Thomas von Hippel untersucht das Ombudsmannverfahren der deutschen Banken einschliesslich der bisher gesammelten Erfahrungen und pruft seine rechtliche Einordnung. Ausserdem stellt er auslandische Spielarten und Erfahrungen mit Ombudsmann-Modellen im Bank- und Versicherungswesen dar und entwickelt auf dieser Grundlage Vorschlage fur ein optimales Ombudsmann-Modell, die uber den Sektor der Banken und Versicherungen hinaus fur andere Wirtschaftsbranchen bedeutsam sind. Damit leistet er einen wichtigen Beitrag zu moeglichen Verbesserungen des Verbraucherschutzes durch Selbstkontrolle der Wirtschaft. Zugleich ist die Untersuchung fur die aktuelle Diskussion uber ‘Alternativen zur Ziviljustiz’ durch aussergerichtliche Streitbeilegungsverfahren von grossem Interesse.
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Wie die Erfahrung zeigt, fallt es Verbrauchern oft schwer, individuelle Anspruche gegen Anbieter durchzusetzen. Dies gilt speziell fur Anspruche gegen Banken und Versicherungen. Um der wachsenden Kritik der Verbraucherschutzbewegung an diesem Missstand zu begegnen, haben die deutschen privaten Banken im Jahre 1992 nach britischem Vorbild einen ‘Bankenombudsmann’ eingefuhrt, der sich mit den Kundenbeschwerden befasst und bis zur Hoehe von DM 10.000 Entscheidungen treffen darf, die einseitig die beteiligte Bank binden, wahrend der Kunde weiterhin die Gerichte anrufen kann. Dementsprechend ist die Einfuhrung eines ‘Versicherungsombudsmannes’ vorgesehen. Thomas von Hippel untersucht das Ombudsmannverfahren der deutschen Banken einschliesslich der bisher gesammelten Erfahrungen und pruft seine rechtliche Einordnung. Ausserdem stellt er auslandische Spielarten und Erfahrungen mit Ombudsmann-Modellen im Bank- und Versicherungswesen dar und entwickelt auf dieser Grundlage Vorschlage fur ein optimales Ombudsmann-Modell, die uber den Sektor der Banken und Versicherungen hinaus fur andere Wirtschaftsbranchen bedeutsam sind. Damit leistet er einen wichtigen Beitrag zu moeglichen Verbesserungen des Verbraucherschutzes durch Selbstkontrolle der Wirtschaft. Zugleich ist die Untersuchung fur die aktuelle Diskussion uber ‘Alternativen zur Ziviljustiz’ durch aussergerichtliche Streitbeilegungsverfahren von grossem Interesse.