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Dieser dreibandige Grosskommentar umfasst das gesamte Seehandelsrecht. Nach der grundlegenden Reform des Funften Buches werden neben den entsprechenden Vorschriften des HGB auch zahlreiche andere Regelwerke und Bestimmungen kommentiert, z.B. das OElhaftungsubereinkommen 1992, das Fonds- und das Zusatzfondsubereinkommen, das Bunkeroelubereinkommen, das Wrackbeseitigungsubereinkommen, das Athener UEbereinkommen 2002 sowie die VO-Athen, das UEbereinkommen zur einheitlichen Regelung der Haftung bei Zusammenstoessen auf See, das Haftungsbeschrankungsubereinkommen von 1996, das UEbereinkommen uber den Arrest in Seeschiffeund die Schifffahrtsrechtliche Verteilungsordnung, sowie eine Reihe privatrechtlicher Nebenvorschriften, z.B. die Haftung des Reeders betreffend. Berucksichtigt werden auch diverse prozessuale Vorschriften, so dass eine Kommentierung vorliegt, die sowohl hoechsten wissenschaftlichen Anspruche genugt, als auch die besonderen Belange der Praxis aufgreift.
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Dieser dreibandige Grosskommentar umfasst das gesamte Seehandelsrecht. Nach der grundlegenden Reform des Funften Buches werden neben den entsprechenden Vorschriften des HGB auch zahlreiche andere Regelwerke und Bestimmungen kommentiert, z.B. das OElhaftungsubereinkommen 1992, das Fonds- und das Zusatzfondsubereinkommen, das Bunkeroelubereinkommen, das Wrackbeseitigungsubereinkommen, das Athener UEbereinkommen 2002 sowie die VO-Athen, das UEbereinkommen zur einheitlichen Regelung der Haftung bei Zusammenstoessen auf See, das Haftungsbeschrankungsubereinkommen von 1996, das UEbereinkommen uber den Arrest in Seeschiffeund die Schifffahrtsrechtliche Verteilungsordnung, sowie eine Reihe privatrechtlicher Nebenvorschriften, z.B. die Haftung des Reeders betreffend. Berucksichtigt werden auch diverse prozessuale Vorschriften, so dass eine Kommentierung vorliegt, die sowohl hoechsten wissenschaftlichen Anspruche genugt, als auch die besonderen Belange der Praxis aufgreift.