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Die kirchliche Verfassungsgeschichte des Mittelalters war von einer analogen Entwicklung scheinbar kontrarer monarchischer und kollegialer Prinzipien gepragt. Dem Leitungsanspruch von AEbten, Bischoefen und Papsten standen Beratungsrechte und Mitbestimmungsanliegen ihrer Moenche, Domkapitulare und Kardinale gegenuber. Die Abhandlung zeigt auf, wie sich letztere im Verlauf der mittelalterlichen Geschichte als mehr oder weniger unabhangige Wahl- und Ratskollegien formierten und um eine Transformation eher unverbindlicher Beratungsfunktionen zu quasi parlamentarischen Rechten bemuhten. Einschlagige verfassungsgeschichtliche Dokumente von der Benediktsregel aus dem 6. Jahrhundert bis hin zu bischoeflichen und papstlichen Wahlkapitulationen aus dem 15. Jahrhundert werden hinsichtlich ihrer kulturgeschichtlichen Zusammenhange und Wirkungen analysiert.
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Die kirchliche Verfassungsgeschichte des Mittelalters war von einer analogen Entwicklung scheinbar kontrarer monarchischer und kollegialer Prinzipien gepragt. Dem Leitungsanspruch von AEbten, Bischoefen und Papsten standen Beratungsrechte und Mitbestimmungsanliegen ihrer Moenche, Domkapitulare und Kardinale gegenuber. Die Abhandlung zeigt auf, wie sich letztere im Verlauf der mittelalterlichen Geschichte als mehr oder weniger unabhangige Wahl- und Ratskollegien formierten und um eine Transformation eher unverbindlicher Beratungsfunktionen zu quasi parlamentarischen Rechten bemuhten. Einschlagige verfassungsgeschichtliche Dokumente von der Benediktsregel aus dem 6. Jahrhundert bis hin zu bischoeflichen und papstlichen Wahlkapitulationen aus dem 15. Jahrhundert werden hinsichtlich ihrer kulturgeschichtlichen Zusammenhange und Wirkungen analysiert.