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This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Eine Untersuchung des Verbots von Fernseh- und Hoerfunkaufnahmen wahrend der Gerichtsverhandlung Die Moeglichkeiten von Fernsehen und Hoerfunk, uber Gerichtsverfahren zu berichten, werden in Deutschland durch 169 Satz 2 GVG erheblich eingeschrankt. Die Vorschrift verbietet Rundfunkaufnahmen wahrend der Verhandlung ausnahmslos. Der Autor untersucht Rechtmassigkeit und Reichweite des Verbots unter zwei Aspekten: Zum einen wir gepruft, ob und wieweit das Verbot von Fernseh- und Hoerfunkubertragungen aus dem Gerichtssaal mit dem Grundsatz der OEffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen zu vereinbaren ist. Besondere Berucksichtigung finden in diesem Zusammenhang die der Gerichtsoeffentlichkeit zugewiesenen Funktionen und deren Warhnehmung in der Mediengesellschaft. Zum anderen steht 169 Satz 2 GVG im Widerstreit zur verfassungsrechtlich garantierten Rundfunkfreiheit. Dabei stellt sich die Frage, ob das in 169 Satz 2 GVG enthaltene ausnahmslose Verbot von Rundfunkberichterstattung aus Gerichtsverfahren dem Grundsatz der Verhaltnismassigkeit gerecht wird. Abschliessend werden Moeglichkeiten aufgezeigt, wie durch Rundfunk wahrgenommene Gerichtsoeffentlichkeit mit dem Persoenlichkeitsschutz der Verfahrensbeteiligten vereinbart werden kann.
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Eine Untersuchung des Verbots von Fernseh- und Hoerfunkaufnahmen wahrend der Gerichtsverhandlung Die Moeglichkeiten von Fernsehen und Hoerfunk, uber Gerichtsverfahren zu berichten, werden in Deutschland durch 169 Satz 2 GVG erheblich eingeschrankt. Die Vorschrift verbietet Rundfunkaufnahmen wahrend der Verhandlung ausnahmslos. Der Autor untersucht Rechtmassigkeit und Reichweite des Verbots unter zwei Aspekten: Zum einen wir gepruft, ob und wieweit das Verbot von Fernseh- und Hoerfunkubertragungen aus dem Gerichtssaal mit dem Grundsatz der OEffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen zu vereinbaren ist. Besondere Berucksichtigung finden in diesem Zusammenhang die der Gerichtsoeffentlichkeit zugewiesenen Funktionen und deren Warhnehmung in der Mediengesellschaft. Zum anderen steht 169 Satz 2 GVG im Widerstreit zur verfassungsrechtlich garantierten Rundfunkfreiheit. Dabei stellt sich die Frage, ob das in 169 Satz 2 GVG enthaltene ausnahmslose Verbot von Rundfunkberichterstattung aus Gerichtsverfahren dem Grundsatz der Verhaltnismassigkeit gerecht wird. Abschliessend werden Moeglichkeiten aufgezeigt, wie durch Rundfunk wahrgenommene Gerichtsoeffentlichkeit mit dem Persoenlichkeitsschutz der Verfahrensbeteiligten vereinbart werden kann.