Der Vorschlag der EU-Kommission zur AEnderung der Koordinierungsverordnung VO (EG) 883/2004

Andreas Islinger

Format
Paperback
Publisher
Grin Verlag
Published
17 July 2019
Pages
32
ISBN
9783668967090

Der Vorschlag der EU-Kommission zur AEnderung der Koordinierungsverordnung VO (EG) 883/2004

Andreas Islinger

Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Europarecht, Voelkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,5, SRH Hochschule Heidelberg, Veranstaltung: Master of Laws Sozialrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: In der Studienarbeit soll ein UEberblick ueber die vorgeschlagenen AEnderungen der EU-Kommission gegeben werden und eine kritische Auseinandersetzung damit erfolgen. Insbesondere die AEnderungsvorschlaege zur Entsendevorschrift Art. 12 VO (EG) 883/2004, der in der Praxis eine grosse Bedeutung zukommt, werden im Detail betrachtet und analysiert. Die Europaeische Union (EU) garantiert ihren Buergern seit ihren Anfaengen in Rom im Jahr 1957 Frieden und Freiheit. Es ist damit wohl das groesste Friedensprojekt der bisherigen Menschheitsgeschichte. Dafuer hat die EU im Jahr 2012 den Friedensnobelpreis erhalten. In den Folgejahren war die Euphorie der Vertreter der EU, trotz finanzieller Probleme mehrerer suedeuropaeischer Staaten und den damit einhergehenden Umwaelzungen im europaeischen Raum, gross. Doch seit am 23. Juni 2016 die Buerger des Vereinigten Koenigreichs fuer den Brexit votiert haben, ist der Reformbedarf der EU noch offenkundiger hervorgetreten und kann nicht mehr hinweggeredet werden. Dies haben auch die Organe und Mitgliedsstaaten der EU erkannt und diskutieren strukturelle AEnderungen im System der EU. Doch neben grossen Reformvorhaben, die die EU in ihrer Struktur aendern koennten, werden auch diverse Reformen an bestehenden Verordnungen und Richtlinien vorangetrieben. Eines der derzeitigen Reformvorhaben betrifft die aktuell anwendbare Verordnung (EG) 883/2004. Diese regelt die Koordinierung der sozialen Systeme der Mitgliedsstaaten der Europaeischen Union und hat zum Ziel, negative Folgen eines Wechsels zwischen verschiedenen nationalen Systemen des Sozialrechts zu verhindern. Es handelt sich bei der Verordnung um europaeisches Sekundaerrecht, welches auf der Grundfreiheit der Arbeitnehmerfreizuegigkeit nach Art. 45 i. V. m. Art. 48 AEUV beruht und Hindernisse be

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