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Bei der Ausgestaltung seiner betrieblichen Altersversorgung sieht sich der Arbeitgeber einem Zielkonflikt ausgesetzt. Einerseits strebt er eine moeglichst umfassende Gestaltungsfreiheit an, um innerhalb der Belegschaft bedarfsgerecht differenzieren zu koennen und eine Aussenwirkung als attraktiver Arbeitgeber zu erzielen. Zudem ist eine Teilhabe aller zu Konditionen, die sich jeweils am hoechsten Leistungsniveau orientieren, wirtschaftlich nicht darstellbar. Andererseits mussen zahlreiche Gleichbehandlungsgebote und Diskriminierungsverbote beachtet werden. Die Untersuchung zeigt das Spannungsfeld auf, in dem sich der Arbeitgeber bei der Zusagengestaltung bewegt. Neben einer ausfuhrlichen abstrakten Darstellung der rechtlichen, konzeptionellen und tatsachlichen Zusammenhange wird die Frage nach der Einbeziehung zweier Arbeitnehmergruppen gestellt und beantwortet. Wo stoesst die Freiheit, manche Arbeitnehmer mit einer Versorgungszusage zu begunstigen und andere hiervon auszunehmen, an die Grenzen des arbeitsrechtlich Zulassigen?
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Bei der Ausgestaltung seiner betrieblichen Altersversorgung sieht sich der Arbeitgeber einem Zielkonflikt ausgesetzt. Einerseits strebt er eine moeglichst umfassende Gestaltungsfreiheit an, um innerhalb der Belegschaft bedarfsgerecht differenzieren zu koennen und eine Aussenwirkung als attraktiver Arbeitgeber zu erzielen. Zudem ist eine Teilhabe aller zu Konditionen, die sich jeweils am hoechsten Leistungsniveau orientieren, wirtschaftlich nicht darstellbar. Andererseits mussen zahlreiche Gleichbehandlungsgebote und Diskriminierungsverbote beachtet werden. Die Untersuchung zeigt das Spannungsfeld auf, in dem sich der Arbeitgeber bei der Zusagengestaltung bewegt. Neben einer ausfuhrlichen abstrakten Darstellung der rechtlichen, konzeptionellen und tatsachlichen Zusammenhange wird die Frage nach der Einbeziehung zweier Arbeitnehmergruppen gestellt und beantwortet. Wo stoesst die Freiheit, manche Arbeitnehmer mit einer Versorgungszusage zu begunstigen und andere hiervon auszunehmen, an die Grenzen des arbeitsrechtlich Zulassigen?