Readings Newsletter
Become a Readings Member to make your shopping experience even easier.
Sign in or sign up for free!
You’re not far away from qualifying for FREE standard shipping within Australia
You’ve qualified for FREE standard shipping within Australia
The cart is loading…
Nach den Versorgungsbereichen Energie und Telekommunikation bestehen nun auch Bestrebungen, den Bereich der Wasserversorgung einem freien Wettbewerb zuzufuhren. Diese Arbeit zeigt auf, mit welchen rechtlichen Problemen eine Marktoeffnung der Wasserversorgung konfrontiert sein wird. Die hierbei diskutierten Wettbewerbsmodelle Wettbewerb im Markt und Wettbewerb um den Markt werden dabei insbesondere auf ihre Vereinbarkeit mit der Selbstverwaltungsgarantie der Kommunen aus Art. 28 II GG, dem Nachhaltigkeitsgedanken aus Art. 20a GG und dem Gesichtspunkt der Gewahrleistungsverantwortung hin uberpruft. Im Ergebnis wird festgestellt, dass es Optionen fur den (bayerischen) Wasserversorgungsmarkt gibt, mehr Wettbewerb einfliessen zu lassen. Eine vollstandige Liberalisierung dieses Versorgungsbereiches halt die Autorin allerdings fur verfassungsrechtlich nicht zulassig.
$9.00 standard shipping within Australia
FREE standard shipping within Australia for orders over $100.00
Express & International shipping calculated at checkout
Nach den Versorgungsbereichen Energie und Telekommunikation bestehen nun auch Bestrebungen, den Bereich der Wasserversorgung einem freien Wettbewerb zuzufuhren. Diese Arbeit zeigt auf, mit welchen rechtlichen Problemen eine Marktoeffnung der Wasserversorgung konfrontiert sein wird. Die hierbei diskutierten Wettbewerbsmodelle Wettbewerb im Markt und Wettbewerb um den Markt werden dabei insbesondere auf ihre Vereinbarkeit mit der Selbstverwaltungsgarantie der Kommunen aus Art. 28 II GG, dem Nachhaltigkeitsgedanken aus Art. 20a GG und dem Gesichtspunkt der Gewahrleistungsverantwortung hin uberpruft. Im Ergebnis wird festgestellt, dass es Optionen fur den (bayerischen) Wasserversorgungsmarkt gibt, mehr Wettbewerb einfliessen zu lassen. Eine vollstandige Liberalisierung dieses Versorgungsbereiches halt die Autorin allerdings fur verfassungsrechtlich nicht zulassig.