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Eine besondere Rolle bei der fortschreitenden Automatisierung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs spielt das POS (=point of sale)-Zahlungsverfahren, bei dem der Kunde an der Terminalkasse des Handels- oder Dienstleistungsunternehmens elektronisch gesteuert mittels einer vom Kreditinstitut ausgegebenen Codekarte bezahlt. Nach Darstellung des technischen und geschaftlichen Ablaufs befasst sich die vorliegende Untersuchung mit der systematischen rechtlichen Einordnung der neuartigen Geschaftsvorgange. Die verschiedenen Storungsmoglichkeiten sowie die Risikoverteilung im Verhaltnis zwischen dem kartenemittierenden Kreditinstitut und dem Kontoinhaber werden aufgezeigt. Einen Schwerpunkt bildet die Frage, unter welchen Voraussetzungen der Einsatz der Codekarte durch einen unbefugten Dritten dem Kontoinhaber als eigene Zahlungsveranlassung zugerechnet werden kann - etwa im Wege der Rechtsscheinhaftung. Desweiteren widmet sich die Untersuchung eingehend der Problematik einer verschuldensunabhangigen Haftung der Kreditinstitute einerseits und der Risikoabwalzung auf den Kunden durch AGB der Kreditinstitute andererseits.
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Eine besondere Rolle bei der fortschreitenden Automatisierung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs spielt das POS (=point of sale)-Zahlungsverfahren, bei dem der Kunde an der Terminalkasse des Handels- oder Dienstleistungsunternehmens elektronisch gesteuert mittels einer vom Kreditinstitut ausgegebenen Codekarte bezahlt. Nach Darstellung des technischen und geschaftlichen Ablaufs befasst sich die vorliegende Untersuchung mit der systematischen rechtlichen Einordnung der neuartigen Geschaftsvorgange. Die verschiedenen Storungsmoglichkeiten sowie die Risikoverteilung im Verhaltnis zwischen dem kartenemittierenden Kreditinstitut und dem Kontoinhaber werden aufgezeigt. Einen Schwerpunkt bildet die Frage, unter welchen Voraussetzungen der Einsatz der Codekarte durch einen unbefugten Dritten dem Kontoinhaber als eigene Zahlungsveranlassung zugerechnet werden kann - etwa im Wege der Rechtsscheinhaftung. Desweiteren widmet sich die Untersuchung eingehend der Problematik einer verschuldensunabhangigen Haftung der Kreditinstitute einerseits und der Risikoabwalzung auf den Kunden durch AGB der Kreditinstitute andererseits.