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Nach 5 Abs. 1 lit. c der Musterbedingungen fur die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung kann der Versicherer aus wichtigem Grund AErzte von der Rechnungserstattung ausschliessen. Fur den Versicherten bedeutet dies, dass er Kosten einer Behandlung durch einen ausgeschlossenen Arzt nicht vom Versicherer erstattet bekommt. Ein ausgeschlossener Arzt muss mit dem Verlust zahlreicher Privatpatienten und demgemass mit finanziellen Einbussen rechnen. Die Untersuchung beleuchtet die Grunde, die einen Versicherer zum Erstattungsausschluss berechtigen. Sie uberpruft die Wirksamkeit der genannten Klausel, legt den Ablauf des Erstattungsausschlusses dar und eroertert Rechtschutzmoeglichkeiten des Versicherten sowie des Arztes. Schliesslich wird der Informationsaustausch zwischen den Versicherern im Hinblick auf das BDSG betrachtet.
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Nach 5 Abs. 1 lit. c der Musterbedingungen fur die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung kann der Versicherer aus wichtigem Grund AErzte von der Rechnungserstattung ausschliessen. Fur den Versicherten bedeutet dies, dass er Kosten einer Behandlung durch einen ausgeschlossenen Arzt nicht vom Versicherer erstattet bekommt. Ein ausgeschlossener Arzt muss mit dem Verlust zahlreicher Privatpatienten und demgemass mit finanziellen Einbussen rechnen. Die Untersuchung beleuchtet die Grunde, die einen Versicherer zum Erstattungsausschluss berechtigen. Sie uberpruft die Wirksamkeit der genannten Klausel, legt den Ablauf des Erstattungsausschlusses dar und eroertert Rechtschutzmoeglichkeiten des Versicherten sowie des Arztes. Schliesslich wird der Informationsaustausch zwischen den Versicherern im Hinblick auf das BDSG betrachtet.