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Werbungskosten fallen fur gewohnlich wahrend der Phase an, in der der Steuerpflichtige Einnahmen erwirtschaftet. Es gibt jedoch auch Fallgruppen, bei denen Aufwendungen erst im nachhinein entstehen. Sind solche Aufwendungen als nachtragliche Werbungskosten abzugsfahig? Dies ist die zentrale Frage der Untersuchung. Der Bundesfinanzhof lasst Schuldzinsen fur zuruckbehaltene Verbindlichkeiten aus dem Betriebsvermogen als Betriebsausgaben zum Abzug zu. Zinsen, die Vermieter fur ein Darlehen nach Verausserung des Mietgrundstucks zahlen, sollen nach hochstrichterlicher Ansicht nicht als Werbungskosten abzugsfahig sein. Der Bundesfinanzhof differenziert also zwischen nachtraglichen Betriebsausgaben und nachtraglichen Werbungskosten und gelangt bei vergleichbaren Sachverhalten zu unterschiedlichen Ergebnissen. Diese Rechtsprechung ist hoch umstritten.
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Werbungskosten fallen fur gewohnlich wahrend der Phase an, in der der Steuerpflichtige Einnahmen erwirtschaftet. Es gibt jedoch auch Fallgruppen, bei denen Aufwendungen erst im nachhinein entstehen. Sind solche Aufwendungen als nachtragliche Werbungskosten abzugsfahig? Dies ist die zentrale Frage der Untersuchung. Der Bundesfinanzhof lasst Schuldzinsen fur zuruckbehaltene Verbindlichkeiten aus dem Betriebsvermogen als Betriebsausgaben zum Abzug zu. Zinsen, die Vermieter fur ein Darlehen nach Verausserung des Mietgrundstucks zahlen, sollen nach hochstrichterlicher Ansicht nicht als Werbungskosten abzugsfahig sein. Der Bundesfinanzhof differenziert also zwischen nachtraglichen Betriebsausgaben und nachtraglichen Werbungskosten und gelangt bei vergleichbaren Sachverhalten zu unterschiedlichen Ergebnissen. Diese Rechtsprechung ist hoch umstritten.