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Das romische Erbrecht kennt nicht nur die Erbeinsetzung von freien Personen, sondern auch von Sklaven. Besonders vielschichtig stellt sich dabei die Einsetzung fremder Sklaven dar. In diesem Falle wird der Sklave zwar Erbe, doch fallt das Vermogen an seinen Herrn. Aus dieser Aufspaltung von Erbenstellung und Vermogenserwerb ergeben sich zahlreiche Fragestellungen, die in der vorliegenden Monographie erstmals im Zusammenhang untersucht werden. Die Darstellung umfasst nicht nur die erbrechtliche Problematik, sondern auch die soziale Situation des zum Erben eingesetzten fremden Sklaven. Dabei zeigt sich, dass Sklaven, obwohl sie nicht rechtsfahig waren, dennoch von der Erbeinsetzung profitieren konnten. Das Buch deckt aber auch die weiteren Ursachen und die Strategien der erbrechtlichen Vermogensnachfolge auf, welche diesem - auffallend haufigen - Phanomen der romischen Rechts- und Sozialordnung zugrunde lagen.
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Das romische Erbrecht kennt nicht nur die Erbeinsetzung von freien Personen, sondern auch von Sklaven. Besonders vielschichtig stellt sich dabei die Einsetzung fremder Sklaven dar. In diesem Falle wird der Sklave zwar Erbe, doch fallt das Vermogen an seinen Herrn. Aus dieser Aufspaltung von Erbenstellung und Vermogenserwerb ergeben sich zahlreiche Fragestellungen, die in der vorliegenden Monographie erstmals im Zusammenhang untersucht werden. Die Darstellung umfasst nicht nur die erbrechtliche Problematik, sondern auch die soziale Situation des zum Erben eingesetzten fremden Sklaven. Dabei zeigt sich, dass Sklaven, obwohl sie nicht rechtsfahig waren, dennoch von der Erbeinsetzung profitieren konnten. Das Buch deckt aber auch die weiteren Ursachen und die Strategien der erbrechtlichen Vermogensnachfolge auf, welche diesem - auffallend haufigen - Phanomen der romischen Rechts- und Sozialordnung zugrunde lagen.